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Wenn Sie die bezahlte Leistung nicht erhalten haben, eine Erstattung verweigert wurde, der Preis sich änderte oder Ihre E-Mails unbeantwortet bleiben, sind Sie nicht allein. Schildern Sie den Fall mit Daten und Unterlagen; Ihre Identität wird nicht veröffentlicht, und Ihr Fall nur, wenn Sie es wünschen; schon die Zahl der Betroffenen ist für andere wichtig.

So erreichen Sie uns

  • Formular: unten; kein Name nötig, E-Mail optional. Die Formulardaten gehen direkt an den Betreiber der Seite, nicht an einen Drittanbieter.
  • E-Mail: contact@globalestonia-complaints.com (wenn Sie Dokumente anhängen möchten)

Es genügt: welche Firma Sie wann und wofür bezahlt haben, was Sie nicht erhalten haben, Datum der letzten Antwort. Unterlagen (Rechnung, Beleg, E-Mail) beifügen, falls vorhanden; IBAN und personenbezogene Daten schwärzen.

Datenschutz: Wie über das Formular gesendete Daten verarbeitet werden, erklärt die Seite Datenschutzerklärung.

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oder per E-Mail: contact@globalestonia-complaints.com

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Was sofort zu tun ist

  1. Kontaktperson und Buchhalter wechseln. In Estland können Verspätungsbußgelder für den Jahresabschluss die Firma und ihr Vorstandsmitglied treffen; Warten vergrößert den Schaden.
  2. Schriftliche Mahnung: Datum, Betrag, „Lieferung oder Erstattung innerhalb von 14 Tagen“.
  3. Mahnverfahren (maksekäsu kiirmenetlus): für eine belegte Geldforderung; in Estland zentral beim Kreisgericht Pärnu (Pärnu Maakohus), Gerichtshaus Haapsalu (Haapsalu kohtumaja), über e-toimik (bis 8 000 €). Widerspricht der Schuldner (und wurde im Antrag die Fortführung als Klageverfahren gewünscht), geht es als ordentliches Verfahren weiter.
  4. Geldwäsche-Meldestelle (Rahapesu Andmebüroo, FIU): beaufsichtigt lizenzierte Anbieter wie JusTrust OÜ nur hinsichtlich Geldwäscheprävention; Leistungs- oder Erstattungsstreitigkeiten behandelt sie nicht.
  5. e-Residency / EIS: Ist der Anbieter im e-Residency Marketplace gelistet, kann dort Feedback gegeben werden.
  6. Bei Kartenzahlung Chargeback (meist 120 Tage); bei Überweisung gibt es diesen Weg nicht.

Gemeldete Fälle

Meldungen werden zum Schutz der Identität nicht als eigene Fälle veröffentlicht; sie fließen in die auf der Seite Betroffene gelisteten Beschwerdetypen ein oder nur in die Zählung.