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Beschwerde

Global Estonia nennt keine Erstattungsbedingungen: volle Vorkasse, nichts Schriftliches

Gemeldet von: V. E. · Von Anfang an · ★☆☆☆☆

Zuletzt aktualisiert:

In den gemeldeten Fällen wird jede Leistung sofort nach Rechnungsstellung vollständig bezahlt, bevor die Arbeit beginnt. Schriftliche Erstattungs- oder Stornobedingungen gibt es nicht; kein Dokument sagt, unter welchen Umständen Geld zurückfließt. Zieht sich die Arbeit hin oder bleibt das erwartete Ergebnis aus, hat der Kunde keinen definierten Erstattungsweg; gemeldete Erstattungsanfragen werden abgelehnt. Da der Zahlende weder Vertrag noch Preisliste noch Lieferzusage in der Hand hat, bleibt der Widerspruch auf E-Mails beschränkt. Für einen Kunden außerhalb Estlands bedeutet die Beitreibung zusätzliche Kosten und Zeit, während die Pflicht im Register unterdessen bei ihm bleibt.

(Meinung: Vorkasse an einen Anbieter ohne schriftliche Erstattungsbedingungen heißt, das Geld von Anfang an abzuschreiben.)

Auf der eigenen Website des Anbieters (September 2026) heißt es, das Adress- und Kontaktperson-Paket sei „nach Beginn der Jahresfrist nicht erstattungsfähig“ und die Gründungsgebühr werde nur erstattet, „wenn Sie stornieren, bevor wir mit substanziellen Compliance-Tätigkeiten begonnen haben“; für die Buchhaltung gibt es keine schriftlichen Erstattungsbedingungen.

Diese Karte beschreibt einen Beschwerdetyp, nicht einen einzelnen Vorfall; Details können von Meldung zu Meldung abweichen.

Gebührentabelle globalestonia.com: Gründung 310 € (JusTrust), Adresse und Kontaktperson 200 €/Jahr (JusTrust, nach Fristbeginn nicht erstattungsfähig), Buchhaltung Quintum OÜ „je nach Paket“ ohne Betrag; Leiste „200+ Firmen, seit 2021, FIU000395“ — 13.09.2026
Gebührentabelle globalestonia.com: Gründung 310 € (JusTrust), Adresse und Kontaktperson 200 €/Jahr (JusTrust, nach Fristbeginn nicht erstattungsfähig), Buchhaltung Quintum OÜ „je nach Paket“ ohne Betrag; Leiste „200+ Firmen, seit 2021, FIU000395“ — 13.09.2026
Vertragsbeschwerden: was nicht schriftlich vorliegt (Grafik)
Vertragsbeschwerden: was nicht schriftlich vorliegt (Grafik)
Beleg: Datierte E-Mails, Rechnungen und Zahlungsbelege liegen vor; zum Schutz der Identität werden sie hier nicht veröffentlicht, sondern den Behörden und im Rahmen des Gegendarstellungsrechts dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Woran Sie diese Situation erkennen

  • Die Wörter „Erstattung“, „Stornierung“ oder „Kündigung“ kommen weder im Angebot noch in der Rechnung vor.
  • Die volle Zahlung wird vor Arbeitsbeginn verlangt.
  • Auf die Frage nach Erstattungsbedingungen kommt eine allgemeine Antwort statt eines schriftlichen Textes.

Fragen an den Anbieter

  • Wenn die Leistung nicht erbracht wird: bis zu welcher Stufe wird wie viel erstattet, und können Sie das schriftlich schicken?
  • Wie und wie viele Tage im Voraus wird gekündigt?
  • Innerhalb wie vieler Werktage beantworten Sie eine Erstattungsanfrage?

Was bei diesem Beschwerdetyp zu tun ist

Verlangen Sie vor einer Vorauszahlung Umfang, Laufzeit, Rückerstattungs- und Kündigungsbedingungen in einem schriftlichen Dokument; Rechnungen und E-Mails sind kein Vertrag. Wissen Sie, dass Sie Kontaktperson und Geschäftsadresse bei Bedarf selbst im Register ändern können; holen Sie den Ausstiegsplan gleich zu Beginn schriftlich ein.

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