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Beschwerde

Global Estonia gibt keinen Vertrag: nichts Schriftliches, keine Aufstellung, kein Vertragspartner

Gemeldet von: R. N. · Von Anfang an · ★★☆☆☆

Zuletzt aktualisiert:

In den gemeldeten Fällen wurde die Leistung per E-Mail verkauft; ein unterschriebener Dienstleistungsvertrag, eine Preisliste oder eine Lieferzusage werden nicht ausgehändigt. Welche juristische Person für welche Leistung verantwortlich ist, lässt sich nur der Rechnung entnehmen. Ohne Dokument, auf das man sich im Gebührenstreit stützen könnte, endet jede Diskussion bei „so rechnen wir“. Für einen Firmenkunden, der nach estnischem Recht kein Verbraucher ist, erschwert das Fehlen eines schriftlichen Vertrags zudem den Nachweis der Forderung.

(Meinung: Ein Anbieter ohne schriftlichen Vertrag hat Ihnen gegenüber auch keine durchsetzbare Pflicht; wenn Sie widersprechen, kann er Sie einfach ignorieren, und in den gemeldeten Fällen hat er genau das getan. Mit einem solchen Unternehmen sollte man nicht arbeiten.)

Diese Karte beschreibt einen Beschwerdetyp, nicht einen einzelnen Vorfall; Details können von Meldung zu Meldung abweichen.

Vertragsbeschwerden: was nicht schriftlich vorliegt (Grafik)
Vertragsbeschwerden: was nicht schriftlich vorliegt (Grafik)
Beleg: Datierte E-Mails, Rechnungen und Zahlungsbelege liegen vor; zum Schutz der Identität werden sie hier nicht veröffentlicht, sondern den Behörden und im Rahmen des Gegendarstellungsrechts dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Woran Sie diese Situation erkennen

  • Die Zahlung wird per Angebots-E-Mail und Rechnung verlangt; es gibt nichts zu unterschreiben.
  • Die Leistungsbedingungen stehen nicht an einer Stelle.
  • Aus keinem Dokument geht hervor, welche Firma verantwortlich ist.

Fragen an den Anbieter

  • Können Sie einen unterschriebenen Vertrag mit Umfang, Laufzeit, Preis und Kündigung schicken?
  • Welche Firma ist Vertragspartner?
  • Falls Sie AGB haben: welche Fassung gilt für diese Leistung?

Was bei diesem Beschwerdetyp zu tun ist

Verlangen Sie vor einer Vorauszahlung Umfang, Laufzeit, Rückerstattungs- und Kündigungsbedingungen in einem schriftlichen Dokument; Rechnungen und E-Mails sind kein Vertrag. Wissen Sie, dass Sie Kontaktperson und Geschäftsadresse bei Bedarf selbst im Register ändern können; holen Sie den Ausstiegsplan gleich zu Beginn schriftlich ein.

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