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Beschwerde

Unklarer Umfang: als enthalten vermutete Arbeiten werden später extra berechnet

Gemeldet von: H. S. · In der Angebotsphase · ★☆☆☆☆

Zuletzt aktualisiert:

In den gemeldeten Fällen kommt das Angebot als eine Gesamtsumme; es sagt nicht, welche Arbeiten enthalten sind und welche gesondert berechnet werden. Bittet der Kunde um eine Arbeit, die er als Teil des Pakets ansah, heißt es, sie liege außerhalb des Umfangs und koste extra. Wer den Umfang von Anfang an schriftlich erfragt, bekommt allgemeine Antworten. (Meinung: Ein Angebot ohne Umfangsangabe lässt jeder späteren Zusatzgebühr die Tür offen; ein professioneller Anbieter schreibt von Anfang an auf, was enthalten ist.)

Diese Karte beschreibt einen Beschwerdetyp, nicht einen einzelnen Vorfall; Details können von Meldung zu Meldung abweichen.

Vertragsbeschwerden: was nicht schriftlich vorliegt (Grafik)
Vertragsbeschwerden: was nicht schriftlich vorliegt (Grafik)
Beleg: Datierte E-Mails, Rechnungen und Zahlungsbelege liegen vor; zum Schutz der Identität werden sie hier nicht veröffentlicht, sondern den Behörden und im Rahmen des Gegendarstellungsrechts dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Woran Sie diese Situation erkennen

  • Im Angebot steht nur „Buchhaltung“; Erklärungen und Jahresbericht werden nicht aufgeführt.
  • Für Arbeit, die Sie für enthalten hielten, wird später eine eigene Gebühr verlangt.
  • Eine Buchungsgrenze ist nicht schriftlich festgelegt.

Fragen an den Anbieter

  • Welche Erklärungen sind im Paket, und ist der Jahresbericht enthalten?
  • Bis zu wie vielen Buchungen gilt die Gebühr, und wie wird der Rest berechnet?
  • Sagen Sie vorher Bescheid, wenn eine Aufgabe außerhalb des Umfangs liegt?

Was bei diesem Beschwerdetyp zu tun ist

Verlangen Sie vor einer Vorauszahlung Umfang, Laufzeit, Rückerstattungs- und Kündigungsbedingungen in einem schriftlichen Dokument; Rechnungen und E-Mails sind kein Vertrag. Wissen Sie, dass Sie Kontaktperson und Geschäftsadresse bei Bedarf selbst im Register ändern können; holen Sie den Ausstiegsplan gleich zu Beginn schriftlich ein.

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