Beschwerde
Buchhaltung ist Pflicht, um die Adresse zu bekommen: laut Anbieter-Website „für jeden Kunden erforderlich“, von Quintum OÜ
Auf der Website des Anbieters (globalestonia.com, 13.09.2026) steht in der Leistungstabelle, Buchhaltung sei „für jeden Kunden erforderlich, erbracht von Quintum OÜ“; das Adress- und Kontaktperson-Paket kommt von JusTrust OÜ und ist „nach Beginn der Jahresfrist nicht erstattungsfähig“. Wer nur Adresse und Kontaktperson will, muss also auch die Buchhaltung aus demselben Netzwerk kaufen, in einem Paket ohne veröffentlichten Preis. Quintum OÜ, die die Buchhaltung erbringen soll, weist im Register den eigenen Jahresbericht 2025 als „nicht eingereicht“ aus. (Meinung: Die Leistung der lizenzierten Firma an Buchhaltung einer unlizenzierten Firma zu koppeln, die ihren eigenen Bericht nicht eingereicht hat, hält den Kunden über das Paket, nicht über die Leistung.)



So prüfen Sie es selbst
- Lesen Sie auf der Anbieter-Website die Leistungs- und Gebührentabelle und prüfen Sie, ob Buchhaltung als „erforderlich“ markiert ist.
- Prüfen Sie, ob ein Betrag für die Buchhaltung genannt wird.
- Öffnen Sie im ariregister den Eintrag der Firma, die die Buchhaltung erbringen soll.
Fragen an den Anbieter
- Kann ich nur Adresse und Kontaktperson buchen?
- Wie lauten die schriftlichen Preise der Pflicht-Buchhaltungspakete?
- Läuft die Adressleistung weiter, wenn ich die Buchhaltung woanders beziehe?
Was bei diesem Beschwerdetyp zu tun ist
Verlangen Sie vor einer Vorauszahlung Umfang, Laufzeit, Rückerstattungs- und Kündigungsbedingungen in einem schriftlichen Dokument; Rechnungen und E-Mails sind kein Vertrag. Wissen Sie, dass Sie Kontaktperson und Geschäftsadresse bei Bedarf selbst im Register ändern können; holen Sie den Ausstiegsplan gleich zu Beginn schriftlich ein.
Passende Ratgeber-Abschnitte:
- Firmengründung › Vor der Zahlung: den Registereintrag des Anbieters prüfen
- Buchhalter wählen › 4–7: Vertrag, Umfang, Erstattung und Preisregel
- Bericht selbst einreichen › Kontaktperson und Geschäftsadresse im Register ändern
- Wo beschweren › Zuerst: Unterlagen sichern, Mahnung schicken, Zugriffe trennen
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